# Reiserichtlinie

(Zu beschließen bei der Gründungsversammlung)

<span class="author-p-5236">Amtsträger\*innen, Mitglieder und Mitarbeitende des Vereins haben einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. </span>

<span class="author-p-5236">**Mitglieder sind angehalten, Auslagen vorab mit dem Vorstand abzusprechen.**</span>

<span class="author-p-5236">Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto- und Telefonkosten. Die Erstattung erfolgt in dem Umfang und in der Höhe, wie sie durch die gesetzlichen Vorschriften als steuerfrei anerkannt sind. </span>

<span class="author-p-5236">Ausland: </span><span class="author-p-5236 url">[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF\_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2021-09-27-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2022.html](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2021-09-27-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2022.html)</span>

<span class="author-p-5236">Inland (DE): </span>

<div id="bkmrk-ab-8-bis-24h-reiset%C3%A4">- <span class="author-p-5236">ab 8 bis 24h Reisetätigkeit: 12 Euro</span><span class="author-p-5236">  
    </span>
- <span class="author-p-5236">ab 24h Reisetätigkeit: 24 Euro</span>
- <span class="author-p-5236">Übernachtungskosten: 20 Euro</span>

</div><span class="author-p-5236">Das Reisen mit der zweiten Klasse der Bahn oder äquivalenten Verkehrsmitteln sowie das Buchen von Einzelzimmern in z.B: Hosteln wird empfohlen.</span>

<span class="author-p-5236">Abweichungen von diesen Regelungen sind in begründeten Fällen nach Rücksprache mit dem Vorstand möglich.</span>